Alho erhält aBG F60  Vorreiter im Stahlmodulbau

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Die neue allgemeine Bauartgenehmigung aBG F60 bescheinigt der Alho-Stahlrahmenmodulbauweise eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten und ermöglicht es erstmals, Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 in dieser Bauweise ohne zusätzliche Einzelzulassung zu realisieren. So werden Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht.

Die viergeschossigen Mehrfamilienhäuser im Wohnquartier Cité Foch in Berlin-Reinickendorf wurden in Stahlrahmenmodulbauweise erstellt.  (Bild:  Alho)
Die viergeschossigen Mehrfamilienhäuser im Wohnquartier Cité Foch in Berlin-Reinickendorf wurden in Stahlrahmenmodulbauweise erstellt.
(Bild: Alho)

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilte die Genehmigung aBG F60 am 20. August 2026 unter der Nummer Z-19.33-2761. Sie bescheinigt den Modulen und hochfeuerhemmenden Bauteilen der Alho-Bauart eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten. Da die Genehmigung erstmals auch für die Gebäudeklasse 4 gilt, können damit Gebäude bis zu einer Höhe von 13 Metern realisiert werden. Damit rückt eine deutlich größere Zahl von Projekten in den Anwendungsbereich, darunter mehrgeschossige Wohn-, Gesundheits- und Bildungsbauten. „Mit der neuen Zulassung treiben wir den Stahlmodulbau entscheidend voran“, sagt Dr. Philipp Diewald, Leiter Technische Unternehmensentwicklung bei Alho

aBG F60: Konkreter Nutzen für Planer und Bauherren

Die neue aBG F60 reduziert die Projektrisiken für Architekturbüros und Bauherren. Da grundsätzlich keine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) mehr erforderlich ist, entfällt der damit verbundene Planungsaufwand. Zudem ist die Modulmontage nicht mehr vom Ausgang eines gesonderten Genehmigungsverfahrens abhängig. Dadurch gewinnen auch Termin- und Kostensicherheit an Verlässlichkeit. „Mit der aBG werden die Genehmigungsverfahren bundesweit erheblich vereinfacht“, so Diewald.

Auch bei der Bauabnahme bietet die Systemzulassung mehr Sicherheit: Der umfassende, bauaufsichtlich anerkannte An- und Verwendbarkeitsnachweis ermöglicht eine deutlich bessere Planung der Abnahme. Zudem können Architekten, Fachplaner und Prüfingenieure die Nachweise auf die gesamte Bauart beziehen. Für Projekte mit höheren Brandschutzanforderungen kann die aBG F60 als Grundlage für Einzelfallzulassungen bis F90-Anforderungen dienen.

aBG F30 für Holzhybridbauweise

Parallel dazu wurde die bestehende aBG F30 (Z-19.33-2736 vom 21. August 2026) um die Alho-Holzhybridbauweise erweitert. Dabei wird eine Stahlrahmenkonstruktion mit Decken- und Wandelementen aus Holz kombiniert. Der Stahlrahmen übernimmt die primäre Tragfunktion, ermöglicht große Spannweiten bei schlanken Querschnitten sowie eine hohe Präzision im seriellen Fertigungsprozess, die flächigen Holzbauteile bilden die Räume aus

Beide allgemeine Bauartgenehmigungen weisen die Feuerwiderstandsdauer für das Bauprodukt „Raumzellenmodul“ und die daraus hergestellten Bauteile nach. Zugleich regeln sie die Bauart, bei der mehrere Raummodule vor Ort horizontal aneinandergereiht und vertikal übereinandergestapelt werden. So entstehen feuer- oder hochfeuerhemmende Außen- und Innenwände, Stützen, Böden, Geschossdecken und Dächer. 

Technische Kompetenz als Basis für künftige Entwicklungen

Alho erarbeitet die technischen Nachweise für seine Bauart weitgehend im eigenen Haus – von der Tragwerksplanung über die Bauphysik bis hin zum Brandschutz. Nur die abschließende Prüfung würde von einer unabhängigen, neutralen Stelle übernommen, so Diewald. Die aBG F60 basiert auf dem gleichen Grundprinzip wie die aBG F30. Für den Feuerwiderstand wurden lediglich die Materialparameter angepasst. Darüber hinaus arbeitet man beim familiengeführten Unternehmen bereits an der Erweiterung der Zulassung für die F60-Holzhybridbauweise sowie der F90-Zulassung für die Stahlmodulbauweise.

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