Der Förderpreis für Praxisfälle zur Konfliktprävention und zur Außergerichtlichen Streitbeilegung bzw. zum Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft wird jährlich ausgelobt.
(Quelle: DGA-Bau)
Die DIEAG erhält gemeinsam mit der Ed. Züblin AG und HFK Rechtsanwälten den Förderpreis 2022 für Praxisfälle zur Konfliktprävention und zur Außergerichtlichen Streitbeilegung bzw. zum Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Im Rahmen des 11. Jahreskongresses Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft am 6. Mai 2022 erhielten die DIEAG Unternehmensgruppe, die Ed. Züblin AG, Bereich Brandenburg/Sachsen-Anhalt sowie die HFK Rechtsanwälte Heiermann Franke Knipp und Partner mbH für die konkrete vertragliche Ausgestaltung ihrer projektbezogenen strategischen Zusammenarbeit im Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmermodell gemeinsam den Förderpreis für Praxisfälle guter Kooperation zur Konfliktprävention.
Förderpreis: Jury würdigt partnerschaftliche Modelle für die Konfliktprävention
Der Förderpreis für Praxisfälle zur Konfliktprävention und zur Außergerichtlichen Streitbeilegung bzw. zum Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft wird jährlich ausgelobt von der DGA-Bau e.V. und dem MKBauImm e.V. Das Besondere an der nun ausgezeichneten Vertragsstruktur sind zum Beispiel spezielle praktikable Regelungen zur internen und externen Konfliktlösung. Ein Beispiel dafür ist das Projekt Behrensufer, Berlin-Oberschöneweide, im südöstlichen Stadtbezirk Treptow-Köpenick. Im Rahmen einer konkreten Projektentwicklung in der Mizarstraße in Schönefeld, dem Mizar Gate Office unweit des Hauptstadtflughafens BER, gehen die Preisträger in der kooperativen Vertragsgestaltung noch einen Schritt weiter und vereinbaren eine sogenannte Gewinnverschränkung zum gegenseitigen Gewinnausgleich in Form von „Bonus-Malus-Regelungen“.
Die Vertragswerke repräsentieren aus Sicht der Preisjury insgesamt partnerschaftliche Modelle, welche dazu führen, dass Konflikte vermieden bzw. schnell und nachhaltig gelöst werden können. Die Preisträger wurden dabei auf dem 11. Kongress vertreten durch: Robert Sprajcar (Vorstand DIEAG), Herrn Dipl. -Ing. Till Ackers (Ed. Züblin AG) sowie Rechtsanwalt und Mediator Ernst Wilhelm (HFK Berlin).
Gewinnverschränkung: Vertrauen als Schlüssel für die Zusammenarbeit
Robert Sprajcar, Vorstand DIEAG Unternehmensgruppe: „Die sog. Gewinnverschränkung ist letztlich nur ein Ergebnis und weiterer Anreiz einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Am Beginn steht bei uns eine gemeinsame Planungsphase, bei der der Generalunternehmer vom ersten Planungsansatz mit eingebunden wird. In dem iterativen Planungsprozess wird gemeinsam ein eindeutiges Bausoll definiert, was die Grundlage einer reibungslosen Ausführungsphase darstellt. Die Gewinnverschränkung hilft natürlich bei der Preisfindung, weil der Generalunternehmer durch die eingeräumte Sicherheit keine Risikopositionen zur Abfederung der Kalkulationsrisiken einplanen muss. Dies erfordert aber die Bereitschaft beider Parteien ihre Kalkulation vollständig transparent zu machen und die Bücher während der Ausführung zu öffnen.“
Till Ackers, technische Bereichsleitung Ed. Züblin AG: „Gegenseitiges Vertrauen ist der Schlüssel unserer Zusammenarbeit. Nicht nur in der Führungsebene, sondern auch in der täglichen Zusammenarbeit. Dies zu fördern und vorzuleben ist unsere Führungsaufgabe! Die Güte unserer Zusammenarbeit misst sich natürlich auch an der Pünktlichkeit in der Bauausführung und der Verlässlichkeit bei Kosten und Qualität. Dabei kann gar nicht genug auf den gemeinsamen Planungsansatz hingewiesen werden, der aus meiner Sicht der weitere wesentliche Baustein für diese kooperative Vertragsgestaltung ist.
Auflösung der Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung als Erfolgsgeheimnis
Ernst Wilhelm, Rechtsanwalt, Partner bei HFK Rechtsanwälte: „In der Tat ist die Auflösung der Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung das Erfolgsgeheimnis der Geschäftsbeziehung zwischen DIEAG und Ed. Züblin AG. Entscheidend ist die Haltung der Protagonisten der jeweiligen Seite und das über Jahre zwischen ihnen entstandene tiefe Vertrauen. Das Gewinnverschränkungsmodell funktioniert nur bei völliger Offenheit und Transparenz. Ein Vertrag kann Kooperation nur vorgeben. Gelebt wird Kooperation von den Vertragspartnern.“
Stand: 16.12.2025
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Bild: Von links nach rechts: Ernst Wilhelm (HFK Rechtsanwälte), Robert Sprajcar (DIEAG Unternehmensgruppe), Till Ackers (Ed. Züblin AG), Prof. Dr. Martin Jung (Vorstand im MKBauImm) Bildquelle: (c) DGA-Bau