Avale gibt es in unterschiedlichen Arten – vor allem aber in unterschiedlicher Vertragsgestaltung. In den Klauseln, AGB und im Kleingedruckten lauern für Bauunternehmer und Bauherrn viele potenzielle Fallen, die erhebliche finanzielle Risiken bergen.
(Quelle: Ant Clausen/Shutterstock.com)
Praktisch bei allen Bauprojekten und über den gesamten Bauprozess kommen Baubürgschaften zum Tragen: Von der Bietungs- und Anzahlungsbürgschaft über die Vertragserfüllungsbürgschaft bis hin zur Mängelbürgschaft. Sie alle zählen zu den Avalen, zu denen vor allem im internationalen Geschäft auch Garantien gehören. Spielt im Vertragsverhältnis zu privaten Bauherren überwiegend nur das Mängel-Aval eine große Rolle, decken die Bürgschaften im B2B das gesamte Spektrum der Zahlungen ab. Dabei schont ein Aval zwar die Liquidität der Bauunternehmen, ist aber eigentlich nur ein Sicherungsinstrument für den Bauherrn.
„Die Krux bei Avalen liegt in der Formulierung der einzelnen Vertragsklauseln“, betont Torsten Steinwachs, Aval-Experte bei der BMS Bond Management Support aus Frankfurt am Main. „Nur wer diese wirklich versteht, kann Risiken minimieren.“ Denn Banken und Versicherer – also die Avalgeber – müssen laut ständiger Rechtsprechung nicht über Risiken oder mögliche Problemstellungen in ihren Verträgen aufklären. „Deshalb: Augen auf beim Aval-Geschäft! In vielen Verträgen steht leider einiger Unfug drin“, weiß Steinwachs. Um spätere Klagen zu vermeiden, sollte man daher immer sicherstellen, dass das Aval auch wirklich wie gewünscht die Risiken abdeckt.
Fallstrick Sicherungszweck
Ein Fallstrick kann bereits im Bauvertrag gespannt sein: Der Sicherungszweck muss hier klar und eindeutig benannt sein. Denn dieser Sicherungszweck regelt, für welche Forderungen der Sicherungsgegenstand haften soll und wann der Sicherungsfall vorliegt. Auch etwaige Haftungsausschlüsse müssen präzise formuliert sein, um im Schadensfall wirksam zu werden. Im Normalfall werden weder der mittelständische Bauunternehmer noch der Bauherr in der Lage sein, derartige Passus auf Rechtswirksamkeit zu prüfen. Daher empfiehlt Torsten Steinwachs für beide Seiten eine entsprechende Rechtsberatung von einem unabhängigen Anwalt. „Alternativ kann man auch gleich einen Kautionsmakler damit beauftragen, die entsprechende Avallinie zu vermitteln.“
Vielfach vereinbaren Bauunternehmen eine Bar-Mischlinie aus Kontokorrent und Aval mit ihrer Hausbank. Nach den geltenden Eigenkapitalvorschriften, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht und in europäisches Recht übernommen wurden, müssen Banken jedoch inzwischen erhebliche Quoten an Eigenkapital auch für Aval-Geschäfte hinterlegen. Das verteuert die zu zahlenden Avalprovisionen, also die taggenau zu zahlenden Kosten für das Aval. Kautionsversicherer müssen weniger Kreditsicherheiten stellen und können daher Avale günstiger anbieten.
(Torsten Steinwachs, Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Geschäftsführender Partner der BMS Bond Management Support GmbH: "Die Krux bei Avalen liegt in der Formulierung der einzelnen Vertragsklauseln. Nur wer diese wirklich versteht, kann Risiken minimieren.“ Bildquelle: BMS Bond Management Support GmbH)
Günstige Baubürgschaften vom Versicherer
Ein Aval von einem Versicherungsunternehmen vermittelt ein Kautionsmakler. Er hat einen breiten Marktüberblick sowie einen direkten Zugang zur Versicherungsbranche und kann somit gute Konditionen aushandeln. „Im empfehle daher immer, die Barlinie bei der Hausbank zu sichern und die Avallinie über Kautionsmakler von Versicherern bereitstellen zu lassen“, sagt Steinwachs. Je besser der Bauunternehmer sein Geschäft darstellt und präsentiert, umso schneller gibt es eine Zusage für eine Avallinie – oft schon innerhalb weniger Tage bei digitalem Antrag. Für den so ausgehandelten Avalrahmen liegen die Provisionen derzeit bei gut einem Prozent.
Um Avale nach dem Ablaufen ihres Sicherungszwecks wieder freizubekommen, empfiehlt der Experte ein Aval-Management. In großen Bauunternehmen lasse sich das intern bewältigen, meist sei jedoch ein Outsourcen dieses Managements sinnvoll: Denn ein Aval sollte man direkt nach Fristablauf wieder aktiv zurückfordern. „Von allein passiert da nichts“, weiß Steinwachs.
Fallstrick Zahlstellenklausel
Ein weiterer Fallstrick droht bei Geldflüssen: Die in den Zahlstellenklauseln angegebenen Konten sind penibel zu beachten. Viel zu oft würden von einer Vertragspartei Gelder auf falsche Konten überwiesen und seien danach schlicht verloren. „Wir haben es hier mit einem Drei-Parteien-Verhältnis aus Bauherr, Auftragnehmer und Avalgeber zu tun, das jeweils mit eigenen Verträgen zwischen den Parteien geregelt ist. Da können viele Probleme und Ungereimtheiten auftreten“, erklärt der Autor des Praktikerhandbuchs „Rechtssicheres Avalgeschäft“. In seiner mehr als 20-jährigen Berufspraxis hat er viele Fehler auch von großen Unternehmen gesehen, die hinterher teuer wurden. Auch im Zusammenspiel zwischen Vertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen können diese Schwierigkeiten auftauchen. Daher rät er: „Lieber einen Aval-Manager oder Fachanwalt beauftragen. Das sind die Spezialisten, die Fehler im Avaltext aufspüren können.“ Mit einem guten Avalvertrag ließen sich Klagen, Zeit- und Geldverlust von vorne herein vermeiden.
Torsten Steinwachs …
… ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Geschäftsführender Partner der BMS Bond Management Support GmbH. Er berät seit mehr als 20 Jahren Unternehmen sowie Kreditinstitute und Kreditversicherer bei der Herauslegung und Inanspruchnahme von Avalen national wie international. Mit der BMS übernimmt er zudem das Aval-Management für Kreditinstitute, Kreditversicherer und Unternehmen der Branchen Bau, Anlagenbau und Erneuerbare Energien.
Stand: 16.12.2025
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