Schutzräume sowie Bunker für den Bevölkerungsschutz sind in Zeiten von globalen Krisen wieder verstärkt in den öffentlichen Fokus gerückt. Während man sich über Jahrzehnte hinweg in relativer Sicherheit wähnte, führen einem globale Konflikte in und außerhalb unseres Kontinents vor Augen, dass mit einem dauerhaften Frieden leider nicht selbstverständlich zu rechnen ist.
Innenansicht einer Schutzraumtür.
(Bild: Hodapp GmbH & Co. KG)
Diese veränderte sicherheitspolitische Lage spiegelt sich inzwischen auch auf normativer Ebene wider. So hat selbst die Internationale Organisation für Normung (ISO) mit der im Dezember 2025 veröffentlichten DIN EN ISO 22359 (Sicherheit und Resilienz – Leitfaden für verstärkte Schutzräume) das Thema im Rahmen eines Normungsauftrages aufgegriffen. Im Hinblick auf den Schutz von Zivilisten in gesicherten Umgebungen geht diese Norm in ihrem Ansatz in Teilen sogar über die Schutzgedanken der Genfer Konventionen von 1949 hinaus, die primär völkerrechtliche Mindeststandards für bewaffnete Konflikte definieren.
Die neu veröffentliche Norm enthält allgemeine sowie funktionale Anforderungen und Empfehlungen für den Aufbau und den Unterhalt unterschiedlicher Arten von Schutzräumen, verzichtet jedoch bewusst auf konkrete technische oder konstruktive Umsetzungsvorgaben. Damit bleibt offen, wie und mit welchen baulichen oder technischen Lösungen die formulierten Schutzziele tatsächlich erreicht werden sollen. Gleichwohl bietet die Norm einen wichtigen Orientierungsrahmen dafür, vor welchen Gefahren und Einwirkungen die Zivilbevölkerung im Krisenfall zu schützen ist. Hierzu zählen unter anderem chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren, aber ebenso physikalische Einwirkungen wie Druckwellen, ausgelöst durch den Einsatz von Sprengmitteln oder Bomben.
Schutzräume: Auf Mehrzwecknutzung vorbereitet sein
Da Bauraum insbesondere in Ballungsgebieten rar ist, verfolgt das Normungsgremium ausdrücklich den Ansatz der Mehrzwecknutzung. Schutzräume sollen in krisenfreien Zeiten von der Zivilbevölkerung genutzt und betrieben werden können. Im Fokus stehen dabei Bauwerke, die bereits über robuste, idealerweise unterirdische Strukturen verfügen, wie beispielsweise Parkgaragen, Tunnelanlagen, U-Bahnhöfe oder Logistiklager. Bei sich abzeichnenden Krisen- oder Kriegsszenarien sollen diese Bauwerke innerhalb einer definierten Übergangszeit auf ihre Schutzfunktion vorbereitet werden können.
Den Zugangstüren und -toren sowie den Notausstiegen kommt in diesem Kontext eine zentrale und besonders anspruchsvolle Aufgabe zu. In krisenfreien Zeiten müssen Seite 2 von 3 Türen und Tore sicherstellen, dass die Räumlichkeiten uneingeschränkt, sicher und entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung begangen und/oder befahren werden können. Gleichzeitig muss das Tür- und Torkonzept jedoch auch die temporäre Umnutzung im Krisenfall ermöglichen und die sichere Unterbringung der Bevölkerung gewährleisten.
Während in Friedenszeiten vor allem Anforderungen des Feuer- und Rauchschutzes sowie der sicheren Personen- und Fahrzeugnutzung im Vordergrund stehen, verlagern sich die Schutzziele im Krisenfall deutlich. Dann liegt der Schwerpunkt darauf, den umbauten Raum gegen äußere Gefahren wirksam abzuschirmen. Vorrangige Schutzziele für Türen und Tore sind hierbei unter anderem die Beständigkeit gegenüber Druckwellen, hohe Dichtigkeitsanforderungen gegenüber chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN), ausreichender Feuerwiderstand sowie gegebenenfalls auch der Schutz vor elektromagnetischen Einwirkungen, wie sie beispielsweise durch hoch detonierte nukleare Sprengsätze ausgelöst werden können. Die hierfür erforderlichen Leistungsanforderungen überschreiten in der Praxis häufig deutlich die heute gängigen Leistungsklassen von Außenabschlüssen nach geltendem Normenstand.
Schutzräume autark sicherstellen
Die daraus resultierende Diskrepanz zwischen komfortabler, barrierefreier Nutzung in Friedenszeiten und der gleichzeitig geforderten maximalen Schutzwirkung im Krisenfall führt zwangsläufig zu Zielkonflikten in Planung, Konstruktion und Ausstattung der Türen und Tore. Die uneingeschränkte Wahrung der Autarkie eines Schutzraums kann, abhängig von seiner Nutzung in krisenfreien Zeiten, nur dann sichergestellt werden, wenn nicht benötigte Zugangspunkte im Ernstfall gezielt geschlossen und gegebenenfalls dauerhaft versiegelt werden können. Der sichere und dauerhafte Verschluss dieser als „sekundär“ zu bewertenden Abschlüsse muss daher integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts sein. Idealerweise wird diese Anforderung bereits in der frühen Planungs- und Konstruktionsphase berücksichtigt, sodass Hersteller die Möglichkeit haben, werkseitig optimale, langlebige und betriebssichere Lösungen zu entwickeln.
Keilhebelverschluss einer Schutzraumtür.
(Bild: Hodapp GmbH & Co. KG)
Dauerhafte Verfügbarkeit und Funktionssicherheit
Ein besonderes Augenmerk bei Schutzraumabschlüssen liegt auf der dauerhaften Verfügbarkeit und Funktionssicherheit. Aufgrund der Vielzahl an Anforderungen im Krisenfall verfügen diese Abschlüsse naturgemäß über ein hohes Eigengewicht. Entsprechend kommen der Auslegung und Qualität der Lagerung eine entscheidende Bedeutung zu. Sie muss so dimensioniert und ausgeführt sein, dass Türflügel über Jahrzehnte hinweg ihre Position beibehalten und Setzungen oder Funktionsbeeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Gleichzeitig müssen die Abschlüsse technisch so robust ausgeführt sein, um die langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen wie Dichtungen, Schlössern oder Lagerkomponenten sicherzustellen.
Stand: 16.12.2025
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Entscheidend für die Sicherheit im Krisenfall ist, dass Schutzräume, unabhängig von Größe, Lage und Ausstattung, als ganzheitliches System verstanden, geplant und betrieben werden. Den Zugangstüren und -toren kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu, da sie einerseits die Verbindung zwischen Innen- und Außenbereich sicherstellen müssen, andererseits jedoch keinesfalls das Schutzniveau des Gesamtsystems reduzieren dürfen. Dem deutschen Staat obliegt nun vorrangig die Verantwortung, die allgemeinen und funktionalen Anforderungen der DIN EN ISO 22359 in eine klare, verbindliche nationale Regelung zu überführen. Im Sinne von Einheitlichkeit, Planungssicherheit und Rechtsklarheit sollten, abweichend von den föderal organisierten Bauvorschriften, einheitliche Vorgaben auf Bundesebene definiert werden.
Nach der Konkretisierung und Festlegung der zu erfüllenden Leistungsmerkmale, denen Schutzräume und insbesondere Zugangs- und Schutzraumtüren zu genügen haben, können seitens der Hersteller passgenau abgestimmte, normkonforme und praxistaugliche Lösungen entwickelt und in Verkehr gebracht werden. Als Hersteller sicherheitsrelevanter Türen und Tore bringt die Hodapp GmbH & Co. KG ihre langjährige Erfahrung in die Entwicklung von Abschlüssen für Schutzräume und sicherheitskritische Infrastrukturen ein. Unsere Lösungen sind darauf ausgelegt, die Anforderungen moderner Mehrzwecknutzung ebenso zu erfüllen wie die erhöhten Schutzanforderungen im Krisenfall. Stets normorientiert, langlebig und praxistauglich. Weitere Informationen gibt es hier