Das neue GEG gibt vor, wie in Zukunft geheizt werden soll. Doch was bedeutet das für Bestandsgebäude? Das Service-Portal "Intelligent heizen" gibt Auskunft.
(Quelle: Intelligent heizen / Bjoern Luelf)
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im Januar 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf, den Anteil klimafreundlicher Heizungen zu erhöhen.
Zentral ist die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung erneuerbare Energien zu mindestens 65 Prozent einzubinden.
Diese 65-Prozent-Vorgabe gilt allerdings nur für Heizungen in einem neu errichteten Haus in einem Neubaugebiet.
Welche Heizungen ab 2024 hingegen in Bestandsgebäuden eingebaut werden dürfen und was dabei zu beachten ist, darüber gibt das Serviceportal "Intelligent heizen" Auskunft.
Ab 2045 soll das Heizen ausschließlich auf erneuerbaren Energieträgern basieren. Die im neuen GEG verankerten Anforderungen an Gebäude weisen klar in diese Richtung. Anders als in ausgewiesenen Neubaugebieten dürfen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für Bestandsgebäude auch 2024 eine Heizung ihrer Wahl installieren. Ein generelles Verbot von Heizungen mit üblichem Erdgas oder Öl gilt erst ab 2045.
"Wer sein Haus heizungstechnisch fit für die Zukunft machen will, ist gut beraten, in eine Technologie zu investieren, die auch künftigen Umweltstandards standhält. Heizen mit erneuerbaren Energien schont nicht nur die Umwelt, sondern steigert auch den Wert der Immobilie. Zudem gibt es attraktive staatliche Förderungen - gleich drei gute Gründe, in moderne Heiztechnik zu investieren", erläutert Stefanie Bresgott, Bereichsleiterin Kommunikation und Marketing der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. Die Vor- und Nachteile von verschiedenen Heizsystemen stellt das Serviceportal intelligent-heizen.info vor.
Übergangsregelungen für Heizungen im Bestand
Beim Einbau einer neuen Heizung in einem Bestandsgebäude gelten Übergangsregelungen, die an die Wärmeplanung der Kommunen gekoppelt sind. Darin wird festgelegt, welchen Weg Städte oder Gemeinden zur Erfüllung der 65-Prozent-Vorgabe einschlagen. Somit können sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung daran orientieren, ob der Anschluss an ein Fernwärme- oder ein Wasserstoffnetz geplant ist oder sich eher eine individuelle Lösung wie beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizung anbietet. Städte mit mehr als 100'000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, Gemeinden mit höchstens 100'000 Einwohnern haben hingegen bis Mitte 2028 Zeit.
Das ist bei fossilen Heizungen zu beachten
Wer seine Gas- oder Ölheizung vor dem 1. Januar 2024 installiert hat, kann diese bis 2045 weiterbetreiben, solange sie funktionstüchtig ist. Bei fossilen Heizungen, die vor 30 oder mehr Jahren eingebaut wurden, greift in der Regel die Austauschpflicht nach § 72 GEG. Betroffen sind vor allem Gas- und Ölheizungen, die ihre Vorlauftemperatur nicht der Außentemperatur anpassen, sondern auf Hochtouren laufen -- unabhängig vom individuellen Wärmebedarf.
Darüber hinaus können in Bestandsgebäuden weiterhin auch fossile Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. In diesem Fall ist eine Energieberatung verpflichtend. Sie dient dazu, über wirtschaftliche Risiken wie beispielsweise steigende CO2-Preise für fossile Brennstoffe zu informieren und Alternativen aufzuzeigen.
Erneuerbare Energien im Bestandsgebäude
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die auf Nachhaltigkeit beim Heizen setzen, haben verschiedene Möglichkeiten, erneuerbare Energien einzubinden. Falls das Haus in einem Anschlussgebiet für Fernwärme liegt, lässt sich das Wärmenetz nutzen. Darüber hinaus gibt es folgende Optionen, die beim Einbau einer neuen Heizung laut GEG in einem Bestandsgebäude erlaubt sind:
Wärmepumpe
Hybridheizung
Biomasseheizung
Heizung basierend auf einer Solarthermie-Anlage
Gas- oder Ölheizung (die nachweislich mit erneuerbarer Energie betrieben werden)
Stromdirektheizung (nur bei sehr energieeffizienten Gebäuden)
in bestimmten Fällen: "H2-Ready"-Gasheizung (die zu 100 Prozent auf Wasserstoff umgerüstet werden kann)
Wichtig zu wissen: Gefördert werden ausschließlich Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Dafür gibt es Zuschüsse von 30 bis maximal 70 Prozent. Weiterführende Informationen rund um die Förderung und Heizungen in Bestandsgebäuden stehen auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info zur Verfügung.
Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein Angebot der VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. Seit 2007 informiert das Serviceportal technologieoffen und energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche Heizungsmodernisierung und Lüftung.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.