Eine neue Verordnung soll Ersatzbaustoffe für Bauherrn attraktiver machen. So lassen sich Primärbaustoffe einsparen und natürliche Ressourcen schonen.
(Quelle: Maksim Safaniuk/Shutterstock.com)
Ersatzbaustoffe sollen für Bauherren attraktiver werden.
Die Bauwirtschaft muss Baustoffe künftig nach bundesweit einheitlichen Regeln recyceln.
Der Bundesrat hat eine Mantelverordnung beschlossen und legt erstmals Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe fest
Ersatzbaustoffe sollen künftig für Bauherrn attraktiver werden. So kommen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz und natürliche Ressourcen werden geschont. Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz gelten erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben.
BundesumweltministerinSvenja Schulze: „Nach über 15 Jahren und unzähligen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Industrie ist es endlich gelungen, bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen zu vereinbaren. Die Mühe hat sich gelohnt, nicht zuletzt mit Blick auf die gewachsende Bauaktivität und den aktuellen Materialmangel auf dem Bau. Künftig werden überall in Deutschland mineralische Abfälle einheitlich verwertet. Abbruch und Bauschutt sollen künftig öfter als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen und seltener in Deponien landen. Zugleich sorgen wir dafür, dass Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und behandelt werden. Von den einheitlichen Regeln profitiert die Bauwirtschaft, denn die Verfahren werden für sie einfacher, und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe von sicherer Qualität wächst. Kommen Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau zum Einsatz, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen.“
Hohes Recycling-Potenzial bei mineralischen Bauabfällen
Mineralische Abfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland: Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial. Gleichzeitig lassen sich mineralische Abfälle zu einem sehr hohen Anteil wiederverwenden (etwa 90 Prozent). So kommen mineralische Ersatzbaustoffe schon heute an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei so genannten technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Auch die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen weiter zu fördern.
Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem erfolgt die Anpassung der Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung.
Standards für Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe
Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung mit der Mantelverordnung erstmals eine Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.
Vorgaben für die Verfüllung obertägiger Abgrabungen
Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel ehemaligen Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst.
Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen und weiterentwickelt wurden. Die abschließende Befassung der Mantelverordnung im Deutschen Bundestag fand am 10. Juni 2021 statt. Mit der heutigen Verabschiedung durch den Bundesrat kann die Mantelverordnung in Kraft treten. Da sie erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft tritt, können sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.
Stand: 16.12.2025
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