In der TGA-Branche wird seit langem diskutiert, inwieweit die Maschinenrichtlinie auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Ein Leitfaden verspricht Orientierung.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) veröffentlicht einen Praxisleitfaden „CE-Kennzeichnung“ in der TGA.
In der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wird seit vielen Jahren darüber diskutiert, inwieweit die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Als Orientierungshilfe für den praktischen Umgang mit dieser Richtlinie hat der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. jetzt seinen Praxisleitfaden „Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung in der TGA nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.
Der Leitfaden ist zum Preis von 15.- Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) unter www.btga.de erhältlich und kann unter [email protected] bestellt werden.
In diesem BTGA-Praxisleitfaden werden:
die wesentlichen einschlägigen Begriffe erläutert,
der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie in der technischen Gebäudeausrüstung definiert,
die Aufgabenstellung, die Schnittstellen und die Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Konformitätsbewertungsfahrens beschrieben
und die Grundlagen der CE-Kennzeichnung erläutert.
Anhand praktischer Beispiele wird die Umsetzung der Maschinenrichtlinie gezeigt. Außerdem bietet der Leitfaden Interpretations- und Argumentationshilfen für die Einordnung von Anlagen der TGA nach Maschinenrichtlinie.
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