05.02.2020 – Kategorie:

TGA und Maschinenrichtlinie: Worauf zu achten ist

TGA und MaschinenrichtlinieQuelle: Artem Bruk/Shutterstock.com

In der TGA-Branche wird seit langem diskutiert, inwieweit die Maschinenrichtlinie auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Ein Leitfaden verspricht Orientierung.

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) veröffentlicht einen Praxisleitfaden „CE-Kennzeichnung“ in der TGA.

In der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wird seit vielen Jahren darüber diskutiert, inwieweit die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Als Orientierungshilfe für den praktischen Umgang mit dieser Richtlinie hat der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. jetzt seinen Praxisleitfaden „Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung in der TGA nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.

TGA: Leitfaden zur CE-Kennzeichnung in der technischen Gebäudeausrüstung
Bild: Cover des BTGA-Praxisleitfadens „CE-Kennzeichnung“ Foto: BTGA e.V. / DifferR / Shutterstock.com

Der Leitfaden ist zum Preis von 15.- Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) unter www.btga.de erhältlich und kann unter [email protected] bestellt werden.

In diesem BTGA-Praxisleitfaden werden:

  • die wesentlichen einschlägigen Begriffe erläutert,
  • der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie in der technischen Gebäudeausrüstung definiert,
  • die Aufgabenstellung, die Schnittstellen und die Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Konformitätsbewertungsfahrens beschrieben
  • und die Grundlagen der CE-Kennzeichnung erläutert.

Anhand praktischer Beispiele wird die Umsetzung der Maschinenrichtlinie gezeigt. Außerdem bietet der Leitfaden Interpretations- und Argumentationshilfen für die Einordnung von Anlagen der TGA nach Maschinenrichtlinie.

Weitere Informationen: http://www.btga.de/

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