21.01.2021 – Kategorie: Bauprojekte
PlanSiG: Öffentliche Beteiligung bei Bauvorhaben weiterhin digital möglich
Das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), aufgrund der Corona-Pandemie erlassen, wird zunächst bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Es ermöglicht die digitale Einsichtnahme in Unterlagen oder die Durchführung von Anhörungsterminen auch ohne physische Präsenz.
- Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen.
- Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert.
- Dies hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschlossen.
Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können diese Verfahrensschritte nun schon seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten, zum Beispiel Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen, geschaffen. Um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen, soll für Bau- und Investitionsvorhaben weiterhin eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten bleiben.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze führt aus: „Digitale Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sorgen derzeit dafür, dass wichtige private und öffentliche Investitionen trotz der Pandemie nicht ins Stocken geraten, zum Beispiel beim Wohnungsbau und Klimaschutz sowie der Energie- und Verkehrswende. Die aktuellen Regeln geben allen Beteiligten viel Freiraum für digitale, analoge und hybride Verfahrenslösungen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich diese Flexibilität als Instrument zur Krisenbewältigung bewährt hat.“
Planungssicherstellungsgesetz bis Ende 2022 verlängert
Das Planungssicherstellungsgesetz, das im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurde, wird nun zunächst bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das schafft Klarheit für Behörden, Investoren und Verbände. Auf diese Weise können zudem weitere Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Damit wird die Evaluation des Gesetzes auf eine breitere Datengrundlage gestellt. Anhand der Ergebnisse entscheidet die Bundesregierung, ob die Regeln – wie vielfach gefordert – auch dauerhaft gelten sollen.
Hintergrund zum PlanSiG
Das PlanSiG wurde im Mai letzten Jahres auf Initiative des BMI und BMU erlassen, um sicherzustellen, dass eine Vielzahl wichtiger Bau- und Infrastruktur-Vorhaben wegen der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern. Seine Geltung ist derzeit befristet bis zum 31. März 2021.
Weitere Informationen: https://www.bmu.de/
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