21.11.2017 – Kategorie: Branchen

Neues Architektenvertragsrecht: Praxistipps von Experten

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Der Bundestag verabschiedete im März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertrags-rechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird der Architekten- und Ingenieurvertrag erstmals explizit im BGB geregelt. Dazu hat das BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern einen Kommentar mit Praxistipps von Experten der Architektenkammern veröffentlicht. 

Der Bundestag verabschiedete im März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertrags-rechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird der Architekten- und Ingenieurvertrag erstmals explizit im BGB geregelt. Dazu hat das BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern einen Kommentar mit Praxistipps von Experten der Architektenkammern veröffentlicht. 

Neue Rechte und Pflichten für Architekten sicher im Griff

Insbesondere das Werkvertragsrecht weist große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Erstmals finden sich Regelungen im BGB zur Teilabnahme oder Gesamtschuld, die ausschließlich für Architekten und Ingenieure gelten. Das Fachbuch kommentiert diese Änderungen. Die für den Architekten- und Ingenieurvertrag wichtigsten Änderungen werden prägnant und praxistauglich dargestellt und bewertet. Zusätzlich erhalten Anwender wertvolle Hilfestellungen zu den Auswirkungen. Die fachliche Qualität dieser Publikation gewährleisten anerkannte Autoren. Dazu zählen Rechtsreferenten, Justiziare und Geschäftsführer der Architektenkammern mit dem Schwerpunkt Recht.

Der neue BKI-Band kann ab sofort beim BKI 4 Wochen kostenlos zur Ansicht mit Rückgaberecht zum Preis von 49.- Euro inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten bestellt werden.


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