20.01.2020 – Kategorie:

Infrastrukturprojekte: Gesetzentwürfe gehen VBI nicht weit genug

Infrastrukturprojekte: VBI nimmt Stellung zu GesetzentwürfenQuelle: VBI / Bärbel Rechenbach

Mit zwei Gesetzen will die Bundesregierung Infrastrukturprojekte schneller planen und bauen lassen. Der Verband Beratender Ingenieure VBI nimmt dazu Stellung.

  • Am 15. Januar fand eine öffentliche Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung statt.
  • Die Gesetzentwürfe sollen Infrastrukturprojekte von der Genehmigung bis zur Umsetzung beschleunigen.
  • Der Ingenieurverband VBI regt die Einbeziehung von Bundeswasserstraßen an.

Mit zwei Gesetzen will die Bundesregierung Infrastrukturprojekte schneller planen und bauen lassen. Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG sieht vor, Baurecht durch einzelne Maßnahmengesetze zu schaffen. Verkehrsinfrastrukturprojekte können danach durch den deutschen Bundestag genehmigt werden, was bisher nicht möglich war. Das intendierte Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich soll unter anderem die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene straffen. Die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz soll Investitionen in das Schienennetz beschleunigen. Dazu hat der Verband Beratender Ingenieure VBI Stellung genommen.

„Wir begrüßen die neue Initiative der Bundesregierung, durch gesetzliche Regelungen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte zu beschleunigen, halten aber die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht weitgehend genug.“ Das erklärte VBI-Präsident Jörg Thiele anlässlich öffentlichen Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung am 15. Januar. „Insbesondere befürchten wir, dass das im sogenannten Maßnahmenvorbereitungsgesetz vorgesehene Procedere eines ‚vorbereitenden Verfahrens‘ dieselben Probleme mit sich bringt, wie das gültige Planfeststellungsverfahren“, so Thiele. Spürbare Beschleunigung sei daher nicht zu erwarten. Außerdem müsse Rechtssicherheit oberste Priorität haben.

Diese kritische Einschätzung und weitere Anregungen zur Planungsbeschleunigung hat der VBI in einer Stellungnahme zu den beiden Gesetzentwürfen allen Mitgliedern des Bundestagsverkehrsausschusses zugeleitet.

Unterschiedliche Strategien für Infrastrukturprojekte

Beide Gesetzesinitiativen verfolgen unterschiedliche Strategien. Der Entwurf des Gesetzes zur weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren-Beschleunigung befreit Vorhaben zur Unterhaltung und Instandhaltung im Bestand der Bundesstraßen- und Eisenbahninfrastruktur – etwa den Ersatzneubau einer maroden Brücke am selben Standort – von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. „Diesen Ansatz begrüßt der VBI als richtungweisend, da viele Projekte im Bestand ertüchtigt werden müssen. Wir schlagen deshalb vor, den Anwendungsbereich dieser gesetzlichen Regelungen auch auf Bestandsmaßnahmen bei den Bundeswasserstraßen auszudehnen“, erläutert VBI-Präsident Thiele.

Ebenso wäre es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung zielführend, bei Straßenerneuerungsmaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren erst dann gesetzlich vorzuschreiben, wenn im Rahmen der Maßnahme mehr als eine Fahrspur ergänzt werde. Der VBI sei jederzeit bereit, so Thiele, die weitere Arbeit an den Gesetzen zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen VBI-Stellungnahme.

Erfahren Sie hier mehr darüber, wie die Verkehrsinfrastruktur von digitaler Planung profitiert.

Lesen Sie auch: „Mobile Augmented Reality: Geodaten für die öffentliche Verwaltung“.


Teilen Sie die Meldung „Infrastrukturprojekte: Gesetzentwürfe gehen VBI nicht weit genug“ mit Ihren Kontakten:

Zugehörige Themen:


Scroll to Top