29.06.2021 – Kategorie: Bauprojekte

Digitale Bauanträge: Kammern schaffen Datenbank für Baubehörden

Datenbank für Baubehörden vereinfacht Prüfverfahren für digitale BauanträgeQuelle: SFIO CRACHO/Shutterstock.com

Die Datenbank di.BAStAI soll die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen im digitalen Verfahren erheblich erleichtern. Behörden erhalten ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen.

  • Jährlich werden mehr als 200’000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Architekten und Ingenieuren dazu an die Bauaufsichtsbehörden.
  • Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen.
  • Um diese schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben 29 Architekten- und Ingenieurkammern nun eine Verwaltungsvereinbarung für eine gemeinsame Datenbank unterzeichnet – die „digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure“, kurz di.BAStAI.

Die kostenfreie, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbare Datenbank di.BAStAI soll die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtern. Denn die Behörden erhalten ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Außerdem führt „di.BAStAI“ in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen.  

Von Bauaufsichtsbehörden nutzbare Datenbank di.BAStAI

Da Bauvorlagen für die Genehmigungen nur von geeigneten Entwurfsverfassern erstellt sein dürfen, müssen die Behörden auch im digitalen Verfahren zuverlässig erkennen können, ob die eingereichten Pläne von eingetragenen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen oder Ingenieurinnen und Ingenieuren erstellt worden sind und verantwortet werden. Die beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern laden die relevanten Informationen über ihre Mitglieder, also Mitgliedsnummer, Fachrichtung und gegebenenfalls weitere Qualifikationen tagesaktuell in die sicherheitsgeschützte Datenbank hoch.

Über eine sichere Schnittstellenkommunikation können diese Daten von den Behörden aus dem jeweiligen Fachverfahren nach den Spezifikationen des sogenannten, bundesweit anzuwendenden Datenübermittlungsstandards X-Bau abgefragt werden. So erhalten die zuständigen Behörden valide Auskünfte über die Qualifikation der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers. Dadurch ist sichergestellt, dass eine wichtige staatsentlastende Funktion der beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern gewahrt bleibt: die Führung der berufsaufsichtsrechtlich entscheidenden Listen und Verzeichnisse als den einzig zulässigen Referenzdatenquellen für Berufsqualifikation.

Sichere Kommunikation nach Datenübermittlungsstandard X-Bau

Die Verknüpfung von Titelschutz bzw. Eintragung und Bauvorlageberechtigung bleibt so garantierter Bestandteil des digitalen Bauantragsverfahrens. Dies trägt zugleich dem bauordnungsrechtlichen Ziel der Gefahrenabwehr in einem wohlgeordneten Baugenehmigungsverfahren und dem umfassenden Verbraucherschutz Rechnung. Missbrauch von digitalen Bauportalen, auf denen sich nicht ausreichend qualifizierte Personen als Architekt/Architektin oder Ingenieur/Ingenieurin zum Nachteil gutgläubiger Bauherren registrieren wollen, obwohl ihnen der Kammereintrag oder die erforderliche Bestellung fehlt, lässt sich so verhindern.     

Weitere Informationen: https://bak.de/ und https://bingk.de/

Erfahren Sie hier mehr darüber, wie die Kammern das digitale Baugenehmigungsverfahren vorantreiben.

Lesen Sie auch: „Umfrage: Was in einem neuen Wohnquartier wirklich zählt


Teilen Sie die Meldung „Digitale Bauanträge: Kammern schaffen Datenbank für Baubehörden“ mit Ihren Kontakten:

Zugehörige Themen:

Architektur & Bau

Scroll to Top