22.02.2021 – Kategorie: Projekt- und Kostenmanagement

Arbeitsstätten: Rechtliche Vorgaben in BIM-basierte Planung integrieren

BIM-basierte Planung von ArbeitsstättenQuelle: Alfa Photo/Shutterstock.com

Eine neue Studie zeigt den Bedarf an Assistenzsystemen für die bim-basierte Planung von Arbeitsstätten und geht der Frage nach, ob sich die Vorgaben des Arbeitsstättenrechts in diese Systeme integrieren lassen.

  • Digitale Anwendungen unterstützen immer häufiger die Planung und Ausführung von Bauleistungen. Eine maßgebliche Methode ist das Building Information Modeling (BIM).
  • Die Vorgaben für Arbeitsstätten werden bei den Baumaßnahmen aber oft nicht berücksichtigt,
  • Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gab daher eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, um zu prüfen, ob sich die Vorgaben des Arbeitsstättenrechts in die BIM-basierte Planung integrieren lassen.
  • Die BAuA hat jetzt den Bericht „Machbarkeitsstudie für BIM-basierte Planungshilfen für Arbeitsstätten“ veröffentlicht.

Die Studie bestätigt den Bedarf an Assistenzsystemen, konkretisiert Einsatzmöglichkeiten von Hilfen für die BIM-basierte Planung der Arbeitsstätten aus unterschiedlichen Anwenderperspektiven und zeigt notwendige Handlungsschritte auf.

In Deutschland werden jährlich schätzungsweise etwa 25’000 Nichtwohngebäude errichtet. In den meisten Fällen wird es sich um Arbeitsstätten handeln, die gut und sicher gestaltet sein müssen. Dazu macht das Arbeitsstättenrecht Vorgaben, die oft unbeachtet bleiben, weil beispielsweise Planungsziele unkonkret sind oder sich ändern, Planern Informationen fehlen oder Kontrollprozedere fehlen. Hier setzt die Idee von BIM-basierten Planungshilfen für Arbeitsstätten an. Beim digitalen Building Information Modeling kurz BIM wird modular in Objektkategorien, wie Wänden, Türen oder Decken, geplant. Den einzelnen Modulen lassen sich Informationen zuordnen und damit besser koordinieren. Dabei entsteht ein digitales Abbild von Zuständen baulicher Anlagen und Prozessen.

BIM-basierte Planung für Arbeitsstätten: Drei Einsatzgebiete


Die jetzt veröffentlichte Machbarkeitsstudie bestätigt den grundsätzlichen Bedarf an unterstützenden Assistenzsystemen und konkretisiert ihn inhaltlich. Zudem zeigt sie drei hauptsächliche Einsatzgebiete auf für die BIM-basierte Planung für Arbeitsstätten auf. Sie können Wissen praxisnah bereitstellen und so Nutzer, wie Architekten, Planer und Immobilienverwalter, informieren und aufklären. Beratende und prüfende Assistenzsysteme können die Nutzer während der Planungsphase (teil-)automatisiert unterstützen und digitale Planunterlagen nach dem BIM-Modell hinsichtlich arbeitsstättenrechtlicher Belange (teil-)automatisiert geprüft werden.

Spezifische Insellösungen methodisch vergleichbarer Planungshilfen zeigen die grundsätzliche Machbarkeit dieser Idee. Die Studie hebt jedoch hervor, dass BIM-basierte Planung Datenstrukturen benötigt, die numerisch verarbeitet werden können. Dazu müssen die Vorgaben des Arbeitsstättenrechts zunächst entsprechend übersetzt werden. Die Machbarkeitsstudie gibt konkrete Anforderungen und Handlungsempfehlungen, die zur Umsetzung solcher Planungshilfen führen. Zudem zeigt sie am Beispiel der Objektkategorie „Tür“ bauteilorientierte Umsetzungen auf. Eine Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen schließt den Bericht ab.

„Machbarkeitsstudie für BIM-basierte Planungshilfen für Arbeitsstätten“; Jens Otto, Patrick Maiwald, Martin Schmauder; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021; 125 Seiten; doi:10.21934/baua:bericht20210202.

Den Bericht gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/dok/8855390.
Ein zusammenfassender baua: Bericht kompakt befindet sich unter http://www.baua.de/dok/8855560.

Weitere Informationen: http://www.baua.de

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