Angemessene und rechtssichere Honorare nach HOAI 2021 ermitteln
Quelle: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI)
Eine neue Software unterstützt Anwender bei Honorarermittlungen, Rechnungen und Schlussrechnungen nach HOAI 2021 und verfügt auch über eine Abschlagszahlungsverwaltung.
Der Bundesrat hat am 6. November 2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – zugestimmt.
Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI für unvereinbar mit der Dienstleistungsrichtlinie erklärt.
Die dadurch notwendige Änderung, die HOAI 2021, tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) hat dazu den neuen BKI Honorarermittler 9 herausgebracht.
Beim Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) ist der neue BKI Honorarermittler 9 erschienen – eine Software für rechtssichere und angemessene Honorare nach HOAI 2021. Das Programm unterstützt bei Honorarermittlungen, Rechnungen, Schlussrechnungen und verfügt auch über eine Abschlagszahlungsverwaltung. Auch eine Synopse zwischen alter und neuer HOAI 2021 gehört zum Leistungsspektrum. Und nicht zuletzt können die anrechenbaren Kosten vom BKI Kostenplaner 2021 per Schnittstelle einfach und schnell übernommen werden.
Einfache Übernahme der anrechenbaren Kosten vom BKI Kostenplaner.Bildquelle: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI)
Für eine zügige Einarbeitung sollen ein ausführliches Benutzerhandbuch, das Hilfesystem im Programm, die kostenlose Fach-Hotline und Gratis-Webinare zur Anwendung der neuen HOAI im Honorarermittler sorgen.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2020 zum Einführungspreis von 299.- Euro zzgl. MwSt. kostenlos zum 4-Wochentest bei BKI bestellbar.
Bild oben: Neue HOAI 2021 mit BKI Honorarermittler sicher im Griff. Bildquelle: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI)
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