08.09.2023 – Kategorie: Recht

Änderungen bei der Vergabeverordnung: Warum Qualitätsmanagement an Bedeutung gewinnt

Geänderte Vergabeverordnung: Qualitätsmanagement wird wichtigerQuelle: ArLawKa/stock.adobe.com

Nach der geänderten Vergabeverordnung (VgV) ist nahezu jeder öffentliche Auftrag für Architekten und Ingenieure europaweit auszuschreiben. In VgV-Ausschreibungen werden vermehrt Qualitätsmanagement-Nachweise gefordert.

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 beschlossen, § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV (Vergabeverordnung) zu streichen. Darin war geregelt, dass bei Planungsleistungen nur Auftragswerte für die Lose über gleichartige Leistungen zusammenzurechnen sind. Hintergrund ist ein seit 2019 gegen Deutschland anhängiges Vertragsverletzungsverfahren. Somit sind ab sofort alle Architekten- und Ingenieurleistungen sowie alle Leistungsbilder der HOAI für ein Projekt zu addieren und am Schwellenwert von 215’000 Euro gemessen werden. Nahezu jeder öffentliche Auftrag für Architekten und Ingenieure ist daher europaweit auszuschreiben.

Aufwändigere Bewerbungen und Prüfungen

Die Verfahren gestalten sich sowohl für die Auftraggeber als für die Auftragnehmer deutlich aufwändiger und beanspruchen mehr Zeit. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein. Darauf haben auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen.

Auswirkungen des Beschlusses zur Vergabeverordnung

  • Künftig nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben müssen nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden – mit der Folge, die Kommunen als öffentliche Auftraggeber über ihre Kapazitätsgrenzen zu belasten.
  • Die Verfahren werden sowohl für Auftraggeber sowie Auftragnehmer inhaltlich und zeitlich aufwändiger – das wird zu zusätzlichem zeitlichem Verzug bei dringend anstehenden Bauprojekten führen.
  • Eine vermehrte Vergabe an General- oder Totalunternehmer wird einschneidende Folgen für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft haben.

Qualitätsmanagement als Bewertungskriterium

Wenn der Leistungswettbewerb erhalten bleiben soll, dürften die öffentlichen Auftraggeber – auch um sich bei der Geeignetheit-Prüfung der Bieter zu entlasten – höhere Kriterien an die Geeignetheit von Bewerbern knüpfen. Dies könnte zum Beispiel durch Vorlage eines (zertifizierten) Qualitätsmanagement-Systems geschehen. Aktuell berichten bereits viele Planungsbüros, dass in Ausschreibungen nach der Vergabeverordnung vermehrt Qualitätsmanagement-Nachweise gefordert werden.

Mehr Produktivität durch strukturierte Büroorganisation

Künftig könnte (trotz aller Leistungswettbewerb-Versprechen) noch mehr über den Preis gehen. Um in diesem Preiskampf zu bestehen und dennoch schwarze Zahlen zu schreiben, müssen Büros die Arbeitsproduktivität erhöhen und noch effizienter arbeiten. Dafür ist ein Qualitätsmanagement-System mit klaren Strukturen eine Grundlage.

Das vom TÜV Rheinland vergebene QualitätsZertifikat Planer am Bau ist ein branchenspezifischer QM-Standard für Architektur- und Ingenieurbüros.

Der Qualitätsstandard Planer am Bau soll helfen, Überlastungen zu reduzieren, Suchzeiten zu verringern und Fehler zu vermeiden. Die praxisorientierten Standards wurden speziell für Architekten und Ingenieure entwickelt – von Planern für Planer. Zudem erhalten Büros auf Wunsch nach erfolgreicher Prüfung das anerkannte TÜV-Qualitätszertifikat Planer am Bau.

Weitere Informationen: https://planer-am-bau.de/

Erfahren Sie hier mehr darüber, wie eine Immobiliengruppe ihr Qualitäts- und Mängelmanagement optimiert hat.

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